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VGH München: Fischotter-Abschuss "voraussichtlich rechtswidrig"

Sonntagsblatt 2 weeks 6 days ago
München (epd). Die Ausnahme-Regelungen zum Abschuss des streng artengeschützten Fischotters in Bayern sind "voraussichtlich rechtswidrig". Damit habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eine Beschwerde des Freistaats Bayern zurückgewiesen und damit der Sichtweise des bundesweit agierenden Natur- und Umweltschutzverbandes "Naturschutzinitiative e.V." (NI) entsprochen, teilte der Verband am Freitag mit. Der Beschluss vom 29. Juli (Az 14cs25.760) sei unanfechtbar. Ein Urteil im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg steht laut VHG-Sprecher noch aus.
epd